Antwort
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen einer KfW-Finanzierung zunächst ein Vertragsverhältnis zwischen der KfW und Ihrer Bank entsteht. Alle vertraglichen Regelungen der KfW betreffen daher das Vertragsverhältnis zwischen Hausbank und KfW.
Art und Umfang der Eigenmittel betreffen das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Hausbank. Die KfW selbst erwartet keinen Eigenmitteleinsatz, kann aber nicht für Ihre Bank sprechen.
Entsprechend verhält es sich bei der Haftungsfreistellung: Sie ist eine Dienstleistung der KfW für Ihre Hausbank. Eine Risikoentlastung der KfW für Sie persönlich ist nicht möglich, da kein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der KfW bestehen wird.
Aus diesem Grund ist auch die Wahl Ihrer Rechtsform für die Kreditentscheidung der KfW unerheblich. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir bei Kreditanträgen von Haftungsbeschränkten Unternehmen, z.B. der GmbH, eine persönliche Bürgschaft des bzw. der geschäftsführenden Gesellschafter erwarten.
Die Instrumente der Haftungsfreistellung greifen erst, nachdem Ihre Hausbank mit allen Mitteln versucht hat, das verliehene Geld von Ihnen zurück zu erlangen. Veraltet ist die Information zum KfW-Unternehmerkredit: Es gibt für dieses Produkt keine endfällige Investitionsfinanzierung mehr.
Quelle: KfW Bankengruppe
KfW-Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
April 2018
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