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Zweitgründung: Förderung über ERP-Gründerkredit?

Frage

Ich bin Software-Ingenieur und seit November 2010 als Freiberufler (Einzelunternehmen, ohne Mitarbeiter) tätig. Im Moment erhalte ich Aufträge von einer Baufirma, nun möchte ich aber nebenberuflich Smartphone-Apps für mobile Endgeräte entwickeln, die ich dann zum Kauf anbiete. Da ich aber kein Eigenkapital hierfür aufbringen kann, möchte ich wissen, ob ich trotzdem eine Finanzierungshilfe erhalten kann und wenn ja, was für eine? Ich habe mir das ERP-Gründerkredit 067 ausgesucht, bin aber unsicher, ob ich überhaupt antragsberechtigt bin, da ich schon seit 3,5 Jahren selbständig bin. Heißt das auch, dass ich seit 3,5 Jahren aktiv am Markt bin? Ich möchte ein Produkt vermarkten, das ich selbst entwickeln werde, was mit meiner freiberuflichen Tätigkeit davor nichts zu tun hat.

Antwort

Gerne unterstützt Sie die KfW bei der Finanzierung Ihrer Investitionen mit dem "ERP-Gründerkredit - Universell".

Eine Förderung über das "ERP-Gründerkredit Startgeld" (067) ist nicht möglich, da es sich um die Gründung des 2. Standbeins handelt.

Bei dem "ERP-Gründerkredit - Universell" handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen mit einer Laufzeit von höchstens 20 Jahren bei bis zu drei tilgungsfreien Anlaufjahren. Antragsberechtigt sind Freiberufler und Unternehmen innerhalb der ersten drei Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Mit dem "ERP-Gründerkredit - Universell" ist eine Vollfinanzierung möglich. Mit unserem "ERP-Gründerkredit - Universell" haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihren Bedarf im Bereich der "Betriebsmittel" (z.B. Miete, Kautionen, Personalkosten) in voller Höhe zu finanzieren. Es handelt sich um ein mittelfristiges Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren und maximal einem tilgungsfreien Anlaufjahr.

Der "ERP-Gründerkredit - Universell" ist banküblich zu besichern, ggf. mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes.

Weitere Informationen zum "ERP-Gründerkredit - Universell" finden Sie unter
www.kfw.de (www)

Ihr Ansprechpartner für die Beantragung ist ein örtliches Kreditinstitut. Dieses leitet bei positiver Beurteilung der Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens die Antragsunterlagen an die KfW weiter. Eine direkte Beantragung der Darlehen in unserem Hause ist nicht möglich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen möglich ist.

Quelle:
KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
www.kfw.de (www)
April 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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