Zweitgründung: Förderung?
Frage
Ich plane die Schritt-für-Schritt-Gründung eines Verlages, der hochwertige Literatur in neuartiger, grafisch anspruchsvoller Form umsetzt (in den Bereichen Print und e-book). Ich bin bereits freiberuflich teilzeit-selbständig als Grafikerin und Webdesignerin - also nicht arbeitslos. Wenn ich nun zusätzlich ein Gewerbe dafür anmelde und zunächst als Kleinunternehmerin starte, gäbe es dann in irgendeiner Form die Möglichkeit einer Förderung?
Antwort
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Wichtig ist zu wissen, für was eine Förderung gesucht wird. Suchen Sie eine Förderung für Investitionen, so erfolgt diese vornehmlich in Form von Darlehen. In der jeweiligen Richtlinie des Förderprogramms ist geregelt, wer und was gefördert werden kann und wie hoch die Förderung beispielsweise ausfällt. Entsprechend der Richtlinie des jeweiligen Programms ist zu prüfen, ob Sie als Existenzgründer gelten.
So gibt es zum Beispiel von der KfW den ERP-Gründerkredit - StartGeld. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de (www) oder an der Hotline der KfW unter Tel. 0800-53 99 001.
Bei geringem Kapitalbedarf ist auch eine Förderung über den Mikrokreditfonds möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Internetseite www.mikrokreditfonds.de (www)
Neben dem Bund bieten auch die einzelnen Bundesländer Förderprogramme an. Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich), können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Für eine individuelle Beratung können Sie sich auch gerne an unser Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung (030-340606560) wenden.
Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2013
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr