Antwort
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an.
Für Sie können Förderprogramme des Bundes oder Ihres Bundeslandes Brandenburg in Frage kommen. Eine Förderung von Investitionen und Betriebsmittel erfolgt in der Regel in Form von Darlehen oder Beteiligungen. Welche Förderprogramme für Sie in Frage kommen können, hängt u.a. auch von der Höhe des Finanzierungsbedarfs ab.
Eine mögliche Förderung ist der KfW-Unternehmerkredit. Der KfW-Unternehmerkredit bildet das Basisprogramm der KfW zur Investitionsfinanzierung. Gefördert werden Investitionen sowie Betriebsmittel von mittelständischen Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind. Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU besteht in diesem wie auch in anderen KfW-Programmen ein spezielles KMU-Fenster mit besonders günstigen Zinskonditionen. Es besteht auch die Möglichkeit den KfW-Unternehmerkredit mit einer Haftungsfreistellung von 50 % zu erhalten. Das bedeutet, dass die KfW 50 % des Kreditausfallrisikos übernimmt - die restlichen 50 % trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 % für die Rückzahlung. Weiterführende Informationen finden Sie über die Internetseite der KfW.
Wenn Sie Mitarbeiter einstellen möchten und diese arbeitslos sind, so können Sie als Arbeitgeber mit einem Zuschuss zu den Lohnkosten unterstützt werden. Arbeitgeber können nach § 88 ff. Sozialgesetzbuch III einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn die Eingliederung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung). Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Der Eingliederungszuschuss wird nur erbracht, wenn er vor der Arbeitsaufnahme beantragt worden ist. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.
Informationen zu den Förderprogrammen Brandenburgs erhalten Sie bei der Investitionsbank Brandenburg.
Sie können sich auch informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt dazu die Förderdatenbank des Bundes zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juni 2018
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