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Kleinunternehmen in Schieflage: Förderung?

Frage

Ich beziehe ALG II als selbständig tätiger "Aufstocker". Meine UG ist in eine finanzielle Notlage geraten und ich war einige Monate krank, wodurch sich die Situation noch etwas verschlimmert hat. Von meinen beiden Angestellten muss ich jetzt einen leider entlassen; nur hat die Sanierung meiner UG höhere Priorität und wenn es wieder besser läuft, kann ich ihn auch wieder einstellen. Ich arbeite bereits seit ein paar Wochen an dem Sanierungsprojekt und habe mittlerweile herausgearbeitet, dass etwa 20.000 Euro fehlen, um die Sanierung schnell und erfolgreich durchzuführen. Mit weniger würde es ebenfalls klappen, nur dauert es dann eben etwas länger. Das Kapital wird trotz Schulden nicht zur Tilgung benötigt, sondern um letzte Arbeiten abzuschließen und danach Werbung zu machen. Können Sie mir helfen?

Antwort

Zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel können Förderdarlehen der KfW Bankengruppe in Anspruch genommen werden. Welche Förderprogramme in Frage kommen, hängt u.a. davon ab, wie lange Sie schon selbständig tätig sind. Für Unternehmer, die noch keine fünf Jahre selbständig tätig sind, gibt es zum Beispiel den ERP-Gründerkredit – StartGeld (www.kfw.de/067). Mit diesem Förderprogramm können aber keine Sanierungsfälle gefördert werden. Zudem wird es schwierig werden, einen weiteren Kredit zu erhalten, wenn noch Kreditverpflichtungen bestehen.

Eine mögliche Förderung könnte der Mikrokreditfonds Deutschland sein. Der Mikrokreditfonds Deutschland ist ein Finanzierungsangebot, bei dem die Antragstellung nicht über die Hausbank läuft. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer bzw. Unternehmer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung finden Sie auf der Internetseite http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitsfoerderung/Mikrokredit/mikrokredit.html.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Februar 2018

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