Antwort
Zunächst möchten wir auf Ihre Fragestellung bzgl. der steuerlichen Absetzbarkeit des Privatkredites eingehen. Wichtig ist dabei zunächst hervorzuheben, dass bei Ihrer freiberuflichen Tätigkeit eine steuerliche Berücksichtigung eines Kredites nur möglich ist, wenn dieser Kredit auch für unternehmerische Zwecke eingesetzt wird. Wie eben z.B. für durchgeführte Investitionen, um damit Umsatz zu generieren.
Aus Ihren Ausführungen lässt sich entnehmen, dass Sie mit dem Kredit in Räumlichkeiten investieren möchten, um damit Kurse abhalten zu können und damit entsprechend Umsatz generieren. Damit ist eine grundsätzliche steuerliche Absetzbarkeit gegeben.
Zu beachten ist jedoch nunmehr, was steuerlich absetzbar ist und unter welchen Parametern es machbar ist.
So ist nicht der Kreditbetrag als solcher steuerlich absetzbar, sondern nur die für den Kredit zu entrichtenden Zinsen - in der Höhe, wie sie vertraglich vereinbart wurden.
Die Tilgungsleistungen - also die Rückzahlungsraten - sind steuerlich nicht absetzbar, aber belasten natürlich Ihre Liquidität und müssen aus den laufenden Einnahmen geleistet werden.
Entscheidend für die steuerliche Absetzbarkeit der Zinsen ist die Vereinbarung eines Kreditvertrages.
Hier ist bei Privat- bzw. Familienkrediten ganz besonders zu beachten, dass die Vereinbarung dem sog. „Drittvergleich“ standhält, d.h., dass der Kreditvertrag einer üblichen Form entspricht, als wenn Sie den Kredit bei irgendeinem anderen Dritten - eben z.B. einer Bank - aufgenommen hätten.
Grundsätzlich kann Ihre Mutter Ihnen den Kredit natürlich auch zinsfrei zur Verfügung stellen - dann können Sie allerdings auch keine Zinsen steuerlich geltend machen!
Insoweit wäre zunächst zu klären, ob Ihre Mutter für diesen Familienkredit Zinsen verlangen möchte oder eben nicht - dann wäre es faktisch auch kein klassischer Kredit mehr (Stichwort „Drittvergleich“ - ein Dritter würde Ihnen keinen Kredit zinsfrei geben!), sondern es würde sich im Prinzip um eine „Schenkung“ handeln.
Hier wären dann die entsprechenden Schenkungsfreigrenzen zwischen Mutter und Kindern zu beachten - ansonsten würde bei einer Überschreitung der Grenze auch Schenkungssteuer anfallen.
Sollten Sie mir Ihrer Mutter übereinkommen, dass der Kreditbetrag verzinst werden soll - dann ist wichtig zu beachten, dass ein marktüblicher Zinssatz (in Abhängigkeit von der Laufzeit, Sicherheiten etc.) gewählt wird (wieder Stichwort: Drittvergleich), ansonsten ist es durchweg möglich, dass das Finanzamt eine steuerliche Absetzbarkeit nicht anerkennt.
Auf Basis der von Ihnen gemachten Ausführungen würden wir Ihnen insoweit einen Zinssatz ab min. 3% empfehlen. Vereinbaren Sie mit Ihrer Mutter z.B. einen Zinssatz von 4%, dann können die Zinsen in dieser Höhe bei Ihnen von der Steuer abgesetzt werden.
Beachten Sie bitte dabei, dass Ihre Mutter die Zinseinnahmen wiederrum bei ihrer Steuererklärung angeben muss.
Um die übliche Form zu wahren (wieder Stichwort: Drittvergleich!), setzen Sie bitte in jedem Fall schriftlich einen entsprechenden Kreditvertrag zwischen Ihnen beiden auf und unterschreiben diesen bitte auch.
Zusätzlich haben Sie dann auch eine klar geregelte Basis, falls es einmal zu Unstimmigkeiten kommen sollte.
Der Kreditvertrag sollte für die übliche Form z.B. u.a. die nachfolgenden Punkte beinhalten und klar regeln:
- voller Name und Anschrift > Kreditgeber (Ihre Mutter) und Kreditnehmer (Sie > als freiberuflicher Trainer)
- genaue Kreditsumme > das ist auch dann der Betrag, der von Ihrer Mutter zur Verfügung gestellt wird und der als Basis für alles dient
- Kreditbeginn und -dauer/-laufzeit - genauer Zeitpunkt, wann der Betrag zur Verfügung gestellt wird und wie bar oder per Überweisung (Konto-Nummer Ihrer freiberuflichen Tätigkeit angeben!) und wie lange der Kredit zur Verfügung gestellt wird bzw. bis wann der Kredit zurückgezahlt werden soll
- Vereinbarung über die Höher der Zinsen und Zahlungsweise - hier gilt es dann auch den Turnus festzulegen, wann jeweils die Zinsen berechnet werden und die entsprechenden Zinszahlungen fällig sind. Hier sind Sie frei in der Wahl ob z.B. monatlich, quartalsweise, jährlich etc. Wichtig ist dabei zu beachten, auf welcher Betragsbasis - denn ggf. wird der Kredit ja regelmäßig getilgt und dann reduziert sich die Berechnungsbasis
- Regelung bei Verzug - was dann an Verzugszinsen zusätzlich berechnet wird
- Sicherheiten - hier mindestens eine persönliche Unterwerfungsklausel, dass Sie persönlich mit all Ihrem Besitz für den Kredit haften - ggf. auch z.B. Sicherheitenübereignung der Einrichtung der Räumlichkeiten o.ä.
- Rückzahlungsvereinbarung - in welcher Ratenhöhe und wann der Kredit getilgt wird - auch hier sind Sie frei in der Wahl - z.B. monatlich, jährlich oder gar erst zum Ende der Laufzeit in einer Summe
- Kündigung - festlegen, ob der Vertrag gekündigt werden kann, z.B. wenn die Kreditsumme früher zurückgezahlt wird - wenn ja, mit welcher Frist - und Sonderkündigungsrechte - z.B., wenn Sie mit mehreren Raten in Rückstand kommen o.ä.
- Salvatorische Klausel
- Ort, Datum und Unterschriften
Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall Ihr Vorhaben noch einmal mit Ihrem Steuerberater durchzusprechen - auch wegen der steuerlichen Behandlung. Daneben liegen hier schon - aus ähnlichen Fällen - meist entsprechende Muster-Kredit-Verträge vor.
Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
Wir entwickeln Unternehmen und Menschen
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
Mai 2018
Tipps der Redaktion: