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UG-Geschäftsführer: Privatdarlehen für UG?

Frage

Ich habe eine UG gegründet und bin selbst Geschäftsführer. Ich möchte meiner Firma nun als Privatperson einen Kredit stellen. Was muss ich dabei beachten? Was für einen Zinssatz darf ich dafür ansetzen? Wie muss das versteuert werden?

Antwort

Ihr Darlehen an die Firma sollte über einen kurzfristigen Zeitraum laufen; zu empfehlen ist eine Endfälligkeit nach einem Jahr. Eine jährliche Verlängerung ist möglich. Es wird unterstellt, dass das Darlehen zur Verstärkung der Liquidität der Firma dienen soll. Da Sie die Zinsen privat versteuern müssen, sollte ein möglichst niedriger Zins vereinbart werden (0,5 %) damit das Darlehen und die Zinsen steuerlich bei der UG auch anerkannt werden. Keinen Zinssatz zu vereinbaren ist wegen der drohenden Abzinsung nicht zu empfehlen. Ein höherer Zinssatz - vergleichbar der einer Bank - wäre zwar auch möglich, aber als gedachte Liquiditätsspritze für die UG kontraproduktiv. Sollte Ihr persönlicher Sparerpauschbetrag von 801 Euro (verheiratet: 1.602 Euro) nicht ausgeschöpft sein, fällt insoweit keine Einkommensteuer an. Zu versteuern sind die Zinsen bei Zufluss - also in dem vorgeschlagenen Fall zum Endfälligkeitstermin.

Ihre Fragestellung berührt eine Vielzahl weiterer, insbesondere handelsrechtlicher Probleme (Insolvenzgefahr, Hingabe des Darlehens in der Krise, Varianten des Rangrücktritts). Vor diesem Hintergrund sollten Sie überlegen, ob Sie nicht statt der Hingabe des Darlehens zunächst das gezeichnete Kapital Ihrer UG aufstocken, um dem Ziel einer GmbH näher zu kommen. Von der Bildung einer Kapitalrücklage zur Stärkung des Kapitals sollte jedoch abgesehen werden.

Quelle: Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
September 2016

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