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GbR: Haftung für Privatschulden eines Gesellschafters?

Frage

Ich habe eine Frage zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Haftung bei Privatschulden. Wenn ein Gesellschafter Privatschulden hat, sind hier Zwangsvollstreckungen gegenüber der GbR-Gesellschaft möglich bzw. haftet diese für die privaten Schulden?

Antwort

Diese Frage kann in der beschriebenen Konstellation ganz deutlich verneint werden. In das Vermögen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann nur aufgrund eines Titels gegen alle Gesellschafter oder gegen die Gesellschaft selbst vollstreckt werden. Ein Titel einzig gegen einen Gesellschafter der GbR reicht dafür nicht aus.

Nichtsdestotrotz sei zur Vorsicht geraten, da eine gesellschaftsrechtliche Verbindung mit einem potentiell Zwangsvollstreckungen unterworfenen Partner durchaus indirekte Risiken für die weiteren Gesellschafter beinhaltet und gerade der GbR - rechtsformbegründet - eine Lähmung der Handlungsfähigkeit drohen kann.

Quelle: Dr. Justus Gotthardt
Wirtschaftsjurist
Mai 2017

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