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Schufa-Eintrag: Beteiligung an GmbH?

Frage

Ich bin zurzeit im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Zu meiner Frage: Ein guter Freund von mit verkauft und finanziert Immobilien und dies sehr erfolgreich. Nun haben er und sein Geschäftspartner gefragt, ob ich nicht mit einsteigen möchte und mich um den Bereich Renovierung / Sanierung der Immobilien kümmern möchte. Sprich Angebote reinholen, die Renovierung / Sanierung betreuen usw. Ich kenne mich in der Branche wirklich gut aus und das ist eigentlich genau das, was ich immer machen wollte. Leider habe ich einen Schufa-Eintrag und bin mir nicht sicher, ob ich ohne weiteres mit einsteigen kann, da das Vorhaben als Renovierungsfirma gleich als GmbH starten soll. Ich würde als Gesellschafter in das Unternehmen einsteigen. Kann ich trotz Schufa-Eintrag ohne weiteres diesen Weg gehen oder ist dies nicht möglich?

Antwort

Rein rechtlich hindert Sie eine negative Schufa-Bewertung, also eine negative Bonität, nicht am Einstieg in eine GmbH. Das Problem ist allerdings, dass der GmbH-Anteil durch einen Gläubiger pfändbar ist. Diesen Gesellschafteranteil müssten Sie auch bei der Abgabe der Vermögensauskunft gegenüber dem Gerichtsvollzieher angeben.

Vielleicht wäre eine „Stille Beteiligung“ an der GmbH die bessere Lösung.

Quelle: Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.
Juli 2018

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