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Schufa-Eintrag: Kein Handyvertrag trotz UG-Gründung?

Frage

Ich habe eine Frage, die mich seit ein paar Tagen wurmt (vorweg: meine Schufa ist nicht die sauberste - auch wenn ich diese gerade am Bereinigen bin). Ich habe vor kurzem eine UG gegründet und wollte nun einen Handyvertrag für diese Firma als gesellschaftlicher Geschäftsführer abschließen. Allerdings habe ich eine Absage bekommen aufgrund meiner (persönlichen) Schufa. Wie ist nun die Haftung seitens der UG und mir denn geregelt? Ich dachte die Firma trägt diese selbst? Für meine UG als juristische Person benötigt es lediglich mich als natürliche Person als Unterzeichnungsberechtigten. Wie ist im Allgemeinen die Haftung (Schufa bezogene Relevanz) meiner Person gegenüber Dritten geregelt, wenn ich als "Berechtigter zur Unterschrift" herbeigerufen werde, für z.B. Leasing-Verträge oder Handyvertrag etc.?

Antwort

Ihre Frage zeigt das generelle Problem einer UG auf. Jeder Mobilfunkanbieter prüft die Bonität seines Vertragspartners. Eine UG wird in der Regel mit einem sehr geringen Stammkapital gegründet. In vielen Fällen mit einem Euro. Dieser Euro steht dann quasi als Sicherheit bei einem möglichen Ausfall der Forderung dem Mobilfunkunternehmen zur Verfügung. Aufgrund dieser geringen Haftungsbasis gehen viele Unternehmen dazu über, die Bonität des/der Geschäftsführer(s) als Maßstab für Ihre Vertragsentscheidung zu nehmen.

Überlegen Sie selbst, ob Sie für ein Unternehmen in Vorleistung - also in ein Risiko - gehen, das nach außen erklärt, lediglich für einen Euro bei einer Zahlungsunfähigkeit zu haften.

Quelle: Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB)
August 2017

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