Frage
Nach Anfrage beim Insolvenzverwalter teilte mir dieser folgendes mit: „Die Selbständigkeit aus der Insolvenzsumme ist freigegeben.“ Das einzige Konto was ich hatte, wurde als Privatkonto geführt, jedoch auch als Geschäftskonto genutzt. Da das Konto durch die Krankenkasse (Sozialversicherungsbeiträge) gepfändet war, hat der RA und Insolvenzverwalter dieses Konto übernommen. Das Konto ist im Plus.
Ich führe das Unternehmen mit Erlaubnis des InsVerwalters. Der hat mir nun mitgeteilt, dass er das Konto-Guthaben auf das Treuhandkonto übertragen lässt. Dann kann dieses Konto als Privat-Konto (P-Konto) weitergeführt werden. Das heißt, ich benötige ein Geschäftskonto. Die von mir bisher abgefragten Banken vor Ort haben alle abgelehnt. Bleiben nur noch Internet-Banken, bei denen ich nach Recherchen im Internet nicht allzu gutes erfahren konnte. Zurzeit liegen mir ausreichend Aufträge vor. Mein großes Problem ist, dass ich möglichst schnell ein Geschäftskonto eröffnen muss, bei dem ich auch Bareinzahlungen vornehmen kann, da ein Großteil der Einnahmen bar bei der Montage erfolgen. Ich würde gerne mit meinen sechs Mitarbeitern den Betrieb fortführen, diesen den Arbeitsplatz sichern und meine Verbindlichkeiten begleichen. Dazu benötige ich ein Geschäftskonto. Dafür ist das bisherige Konto, welches als P-Konto geführt werden soll, wenig geeignet. Oder sehe ich das falsch?