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Privatinsolvenz: trotzdem Unternehmen übernehmen?

Frage

Mein Chef möchte aufhören zu arbeiten und hat meinen Kollegen und mir (fünf Personen) angeboten die Firma zu gleichen Teilen zu übernehmen. Nun bin ich aber - wenn ich Glück habe - bald aus einer Privatinsolvenz raus und muss dann nur noch die aktuellen Sachen bezahlen. Aber wenn ich nicht aus der Privatinsolvenz rauskomme, dann habe ich etwas höhere Schulden. Könnte ich dann trotzdem miteinsteigen?

Antwort

Aus Ihrer Frage kann ich nicht so richtig Ihren Insolvenzstatus herauslesen. Daher beantworte ich die Frage unter verschiedenen Bedingungen:

  1. Sollten Sie sich aktuell in der Wohlverhaltensphase Ihres Insolvenzverfahrens befinden, können Sie einen Gesellschafteranteil ohne Weiteres übernehmen. Dieser neue Vermögenswert (Gesellschafteranteil) ist in dieser Phase unpfändbar. Sie müssen diesen Erwerb dem Treuhänder (ehem. Insolvenzverwalter) auch nicht anzeigen.
  2. Befinden Sie sich noch in der Insolvenzphase, wäre der Gesellschafteranteil pfändbar. Sie müssten dazu dem Insolvenzverwalter erklären, woher Sie die Mittel zur Übernahme des Anteils haben. In dieser Phase würde ich Ihnen solch eine Firmenbeteiligung nicht empfehlen.
  3. Sie schreiben, wenn Sie „Glück“ haben, sind Sie bald aus dem Verfahren raus. Glück ist nicht unbedingt ein Kriterium für einen erfolgreichen Abschluss eines Insolvenzverfahrens. Sofern Ihnen ein Versagungsantrag von Seiten eines Gläubigers droht, sollten Sie ebenfalls keinen Gesellschafteranteil übernehmen. Bei Scheitern des Insolvenzverfahrens können alle Gläubiger wieder gegen Sie vollstreckungsrechtlich vorgehen.

Quelle: Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.
Mai 2018

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