Antwort
Da Sie sich nach Ihren Angaben noch im Insolvenzverfahren befinden, kommt es darauf an, ob der Insolvenzverwalter Ihre Selbständigkeit freigibt oder nicht. Gibt er diese nicht frei, sollten Sie es sich genau überlegen, ob die Selbständigkeit in dieser Phase einen Sinn macht.
Wird die Selbständigkeit freigegeben, müssen Sie den Betrag abführen, der aufgrund Ihrer Ausbildung und/oder Berufserfahrung in einem angestellten Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung eventueller Unterhaltspflichten pfändbar wäre. Ich kenne nicht Ihre Ausbildung und sonstige Berufserfahrung, aber würden Sie die jetzige Anstellung für Ihre Selbständigkeit aufgeben, wäre sicherlich als Minimum der jetzige Betrag in Höhe von 500 Euro relevant.
Quelle:
Frank Wiedenhaupt
Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V.
Oktober 2015