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UG mit insolventer Partnerin gründen?

Frage

Ich möchte mich mit meiner Kollegin, die leider insolvent ist, selbständig machen indem wir eine UG gründen. Was muss ich alles beachten?

Antwort

Wird oder ist ein Gesellschafter einer GmbH oder Unternehmergesellschaft zahlungsunfähig, so droht häufig, solange (noch) kein Insolvenzverfahren über das Vermögen des zahlungsunfähigen Gesellschafters eröffnet ist, zunächst die Zwangsvollstreckung durch einzelne Gläubiger des Gesellschafters. Die Geschäftsanteile sind pfändbar, so dass im ungünstigsten Fall die Gesellschaft aufgelöst werden muss, um den Gesellschaftswert, der anteilig auf den Schuldner entfällt, an den pfändenden Gläubiger auskehren zu können.

Ist ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des (Mit-)Gesellschafters eröffnet, so gilt im Prinzip das gleiche, nur dass in diesem Falle der Insolvenzverwalter die Geschäftsanteile einziehen kann.

Zwar besteht im eröffneten Verfahren die Möglichkeit, dass der Insolvenzverwalter diejenigen Vermögensgegenstände aus der Insolvenzmasse freigibt, die zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit des Schuldners gehören. Eine solche Freigabe ist jedoch einzelfallabhängig, ein Anspruch auf Freigabe seitens des Insolvenzschuldners besteht nicht. In diesem Fall sollte eine Neugründung sorgfältig mit dem Insolvenzverwalter abgesprochen werden.

Etwas unproblematischer ist die Lage, wenn das Insolvenzverfahren bereits beendet ist und der Schuldner sich (noch) in der sog. Wohlverhaltensperiode befindet. Erwirbt der Schuldner jetzt werthaltige Anteile an einer Gesellschaft, so darf er diese behalten.

In allen Phasen des Insolvenzverfahrens trifft jedoch den Schuldner, der selbständig ist, die Obliegenheit, seine Gläubiger durch Zahlungen an den Insolvenzverwalter so zu stellen, als sei er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen. Ich würde Ihrer Kollegin empfehlen, sich in diesem Zusammenhang vor einer Gründung individuell beraten zu lassen.

Quelle: Uwe Somberg
I S K A - Nürnberg
Schuldner- und Insolvenzberatung
Juli 2015

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