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Eingetragener Kaufmann mit Privatschulden: Firmenvermögen vollstrecken?

Frage

Ein eingetragener Kaufmann (e.K.) haftet bei Schulden auch mit dem Privatvermögen. Wie verhält es sich anders herum bei privaten Schulden des e.K.? Kann die Vollstreckungsbehörde hier auch in das Firmenvermögen vollstrecken?

Antwort

Eindeutig ja. Bei einem/einer eingetragenen Kaufmann/Kaufrau gibt es vollstreckungsrechtlich keine Trennung zwischen Firmen- und Privatvermögen. Alles ist Privatvermögen und steht sowohl den privaten als auch geschäftlichen Gläubigern als Vollstreckungsmasse zur Verfügung.

Quelle: Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.
Juli 2018

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