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GbR: Geschäftskonto pfänden?

Frage

Die Umsätze bzw. Gewinne laufen bei einer GbR über das Geschäftskonto. Da die Gesellschafter nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften, sondern auch mit ihrem Privatvermögen, ist es egal welche Schulden es sind, ob privat oder geschäftlich. Auch private Gläubiger haben das Recht, das Geschäftskonto zu pfänden (z.B. Unterhalt). Dann ist das Konto zu und keiner kommt an Geld. Ich habe also keine Möglichkeit, den Betrieb weiterzuführen, bis das Konto wieder frei ist. Ein Pfändungsfreibetrag bekomme ich nicht auf das Konto. Beide Gesellschafter haben keine privaten Konten mehr, weil kein Geld mehr auf diese Konten eingegangen ist und deshalb von den Kreditinstituten gekündigt wurden. Oder wegen der Pfändungen. Eine Einrichtung von P- Konten hört sich ja gut an, aber funktioniert nicht, weil ich ja nicht an das Geld vom Geschäftskonto komme. Das Geschäftskonto ist von privaten Gläubigern und GbR Gläubigern blockiert.

Antwort

Ihre Mitteilung ist so nicht richtig. In das Vermögen der Gesellschaft kann ein Gläubiger eines Gesellschafters nicht vollstrecken. Nur wenn der Anspruch gegen alle Gesellschafter oder gegen die Gesellschaft besteht, kann in das Gesellschaftsvermögen vollstreckt werden. Eine Unterhaltsforderung dürfte nur gegen einen Gesellschafter erhoben werden und ist auch keine Forderung gegen die Gesellschaft.

Allerdings ist Ihr Anteil an der Gesellschaft theoretisch pfändbar.

Daher besteht schon ein Unterschied, aus welchem Bereich die Schulden stammen.

Quelle: Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.
Juli 2018

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