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Kleinunternehmen plus Minijob: Auswirkungen auf P-Konto?

Frage

Ende Juli 2014 läuft mein Vertrag als einfacher Angestellter aus, noch bin ich Privatperson, ledig, keine Kinder und habe ein P-Konto bis ca. 1.000 Euro. Ein Teil der Schulden wird monatlich in Raten getilgt. Jetzt plane ich direkt nach dem Auslaufen des Beschäftigungsverhältnisses ein Kleinunternehmen als Webdesigner zu gründen - von zuhause aus. Für auftragsschwache Zeiten möchte ich zusätzlich einen Minijob / 400 Euro annehmen, um keine Sozialleistungen beziehen zu müssen.

Kann ich ohne weiteres die 400-Euro-Stelle annehmen und trotzdem separat als Kleinunternehmer arbeiten? Und wie sieht es dann mit dem P-Konto aus, ändert sich dort etwas? Soweit ich im Internet lesen konnte, bleibt der monatliche Freibetrag wie vorher auch und alles was darüber hinaus geht, geht an die Gläubiger. Können meine Gläubiger bei einer Existenzgründung erneut pfänden bzw. noch mehr pfänden? Sollte ich ein separates Geschäftskonto eröffnen? Auch dort habe ich gelesen, dass erneut auf diesem Konto dann gepfändet werden könnte, zudem ich auch viel Glück haben müsste ein zweites Konto zu bekommen, wenn ich privat ein P-Konto habe.

Antwort

Erst einmal besteht rechtlich kein Problem selbständig zu sein, zusätzlich einen Nebenjob zu haben und in dieser Situation sogar ALG II-Leistungen zu erhalten.

Sie sollten alle Ihre Einnahmen auf das P-Konto überweisen lassen. Ein weiteres Konto wäre im Falle einer Kontopfändung ohne jeglichen Freibetrag vollständig pfändbar. Grundsätzlich steht Ihnen der unpfändbare Grundfreibetrag zu, unabhängig von der Einkommensart. Sie sollten aber versuchen beim zuständigen Amtsgericht eine Erhöhung dieses Betrages zu beantragen. Insbesondere die auf die Einnahmen zu leistende Steuer, Ihre Zahlungen zur Krankenversicherung und gegebenenfalls Rentenpflichtversicherung sollten Sie versuchen zusätzlich auf den Grundbetrag aufzuschlagen. Allerdings beschließt jedes Gericht bei solchen Anträgen unterschiedlich, so dass im schlimmsten Fall der Antrag abgelehnt werden könnte.

Das Problem besteht allerdings bei Ihrer Selbständigkeit, dass Ihre Gläubiger auch bei Ihren Kunden direkt "an der Quelle" pfänden können. Im Rahmen der Vermögensauskunft wären Sie verpflichtet Ihre Geschäftsverbindungen anzugeben. Von daher müssten Sie schon trotz des P-Kontos überlegen, wie Sie Ihre Verschuldungssituation geregelt bekommen. Da aus Ihren Ausführungen sich der Eindruck erweckt, dass Sie nicht genug verdienen werden um zusätzlich noch Ratenvereinbarungen zu bedienen, sollten Sie auch andere Wege wie z. B. die Möglichkeit einer privaten Insolvenz prüfen.

Quelle:
Frank Wiedenhaupt
Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e. V.
Juli 2014

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