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Pfändungsschutz für GbR-Gesellschafter?

Frage

Was machen die Gesellschafter einer GbR, um in den Genuss des Pfändungsschutzes zu kommen, damit die Existenzgrundlage gesichert werden kann?

Antwort

Die Gesellschafter einer GbR können, da sie natürliche Personen sind, jeweils über ein Pfändungsschutzkonto verfügen. Darauf können dann die Gewinnvorauszahlungen aus der GbR an Sie, als Gesellschafter überwiesen werden. Damit ist Ihre Existenzgrundlage gesichert.

Die Umsätze der GbR werden Sie aber nicht auf diese Konten lenken können. Die Bank wird Ihnen nach kurzer Zeit die Verfügung über diese Konten entziehen. Ein Pfändungsschutz für die Einnahmen der GbR ist über Pfändungsschutzkonten praktisch nicht möglich.

Die Frage ist jetzt aber, wer das Schuldenproblem hat. Die Gesellschafter oder die GbR. Je nach dem ist die Lösung für einen Pfändungsschutz unterschiedlich.

Quelle: Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.
Juli 2018

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