Antwort
Wie Sie schon schreiben, ist das „selbständig machen“ kein rechtliches Problem. Das Problem liegt im mangelnden Pfändungsschutz für Selbständige. Zwar sind auf einem Pfändungsschutzkonto auch Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit im Rahmen des unpfändbaren Sockelbetrages geschützt, aber viele Banken fordern von Existenzgründern das Einrichten eines separaten Gewerbekontos für diese Einnahmen. Allerdings verweigern diese dann die Eröffnung dieser Kontoart aufgrund der schlechten Bonität. Das sogenannte Basiskonto, das jedem Verbraucher zusteht, bezieht sich nicht auf Selbständige.
Ihre Gläubiger können neben der Kontopfändung auch Ihre Einnahmen pfänden und sogar einen Fremdinsolvenzantrag gegen Sie stellen. Sie sollten daher zunächst Ihre Schulden regulieren.
Sollten die Schulden zu hoch und/oder Ihre derzeitigen Einnahmen zu gering für eine Ratenzahlungs- oder Vergleichslösung sein, bietet sich gerade für Ihre Existenzgründung ein privates Insolvenzverfahren an. In diesem Verfahren können Sie sich nämlich selbständig machen und stehen trotzdem unter Vollstreckungsschutz. Sie sollten sich hierzu bei einer öffentlich finanzierten Schuldnerberatungsstelle beraten lassen.
Quelle: Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.
Geschäftsstelle
August 2019
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