Antwort
Nach Erteilung der Restschuldbefreiung sind Sie - sofern keine Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen bestehen und keine neue Schulden veranlasst worden sind - schuldenfrei. Wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Geschäftsentwicklung, Zahlungsfähigkeit, Sicherheiten etc.) der Existenzgründung positiv sind und vom Kreditgeber auch so interpretiert werden, somit als kreditwürdig eingestuft werden, dann bleibt noch die Frage, wie der Kreditgeber die abgeschlossene Insolvenz bewertet.
Die Schufa und weitere Auskunfteien (z.B. Creditreform) speichern auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung noch drei weitere Jahre dieses Merkmal. Dies bedeutet, dass potenzielle Kreditgeber Kenntnis davon erlangen werden, dass sie bereits ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben. Dies kann Einfluss auf die Kreditvergabe haben. Die Schufa ist zumindest der Ansicht, dass „die Erteilung einer Restschuldbefreiung eine wichtige Information ist, die Rückschlüsse auf ihre Zahlungsfähigkeit zulässt“.
Um den benötigten Kredit zu erhalten, müssen Sie sowohl das Kreditinstitut und sofern auch Fördermittel eingeplant sind, den Förderer überzeugen, dass der Kredit aus dem laufenden Geschäft heraus sicher zu bedienen ist, als auch die Zweifel zerstreuen, dass ihre wirtschaftliche Vergangenheit (Insolvenz) keinen Einfluss auf das zukünftige Geschäft mehr haben wird.
Wichtig erscheint uns, dass sie sich vorher über Fördermöglichkeiten beraten lassen, welche Unterlagen und Zahlen für die Kreditaufnahme benötigt werden.
Quelle: Michael Weinhold
I S K A - Nürnberg
Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit (ISKA) gemeinnützige GmbH
Schuldner- und Insolvenzberatung im Auftrag der Stadt Nürnberg und Landkreis Nürnberger-Land
Oktober 2018