Kleinunternehmerin in Wohlverhaltensphase: finanzielle Förderung?
Frage
Seit März dieses Jahres bin ich als Kleinunternehmerin selbständig. Leider bin ich in der Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz. Es bestehen keinerlei Chancen irgendwo finanzielle Hilfe zu bekommen. Ich habe so viel versucht. Eigentlich schade - ich denke jeder hat das Recht auf eine 2. Chance. Um meine Dienstleistung zu erweitern, benötige ich nicht mehr als 2000 - 3000 Euro. Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben, mir zu helfen.
Antwort
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden.
Als eine mögliche Förderung kann ich Ihnen den Mikrokreditfonds Deutschland empfehlen.
Bei geringem Kapitalbedarf ist eine Förderung über den Mikrokreditfonds möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Internetseite www.mikrokreditfonds.de (www). Besprechen Sie bitte mit einem Mikrofinanzierer, ob eine Förderung trotz Ihrer persönlichen Situation (Insolvenz) möglich ist.
Neben dem Bund bieten auch die einzelnen Bundesländer Förderprogramme an. Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich), können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Als monatliche finanzielle Absicherung könnten Sie bei vorliegender Hilfebedürftigkeit das Arbeitslosengeld II beziehen. Das Arbeitslosengeld II ist eine Bedürftigkeitsleistung nach dem Sozialgesetzbuch II, die Personen als Zuschuss gewährt wird, die Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Neben den Regelsätzen werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Auf den Bedarf wird das Einkommen aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen angerechnet. Eine Einkommensgrenze können wir Ihnen nicht benennen, da beim Einkommen Freibeträge berücksichtigt werden und die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung durch die jeweilige Kommune festgelegt werden.
Da die selbständige Tätigkeit bereits aufgenommen wurde, dürften Leistungen nach § 16b SGB II (Einstiegsgeld) und § 16c SGB II (Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen) sicher nicht mehr möglich sein. Zur individuellen Klärung eines Anspruches auf Leistungen nach dem SGB II, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Jobcenter).
Quelle:
Silvio Kummerow / Stefan Langer
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Oktober 2013
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