Frage
Ich bin Student und habe eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG. Welche Aufenthaltserlaubnis bekomme ich, wenn ich mein Studium abbrechen sollte und ein EXIST-Gründerstipendium bekomme?
Ich bin Student und habe eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG. Welche Aufenthaltserlaubnis bekomme ich, wenn ich mein Studium abbrechen sollte und ein EXIST-Gründerstipendium bekomme?
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihrem Interesse an einer Existenzgründung in Deutschland. „Make it in Germany“ stellt interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.
Bitte beachten Sie zunächst, dass Sie als Drittstaatsangehörige zur Ausübung der Selbstständigkeit in Deutschland einen bestimmten Aufenthaltstitel benötigen. Dies kann entweder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG.) sein. Ob für Sie ein Aufenthaltstitel-Wechsel von § 16 AufenthG zu § 21 AufenthG möglich und sinnvoll ist, besprechen Sie bitte mit der zuständigen Ausländerbehörde.
Fragen zum Thema Aufenthaltsrecht beantworten vorab auch gerne die Expertinnen und Experten der „Hotline Leben und Arbeiten“ in Deutschland. Zudem bieten sich folgende Möglichkeiten für Sie:
Selbstständigkeit nach Abschluss des Studiums:
Als Absolventin oder Absolvent einer deutschen Hochschule können Sie in Deutschland ein Gewerbe betreiben oder sich mit einem freien Beruf, zum Beispiel als Ingenieurin oder als Ingenieur, selbstständig machen:
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Antragstellung bei der Ausländerbehörde darüber zu informieren, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Einige Ausländerbehörden bieten dazu auch Informationen im Internet an. Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit ist zunächst befristet. Wenn Ihre Geschäftsidee erfolgreich ist und der Lebensunterhalt für Sie und Ihre Familie gesichert ist, kann die Aufenthaltserlaubnis problemlos verlängert werden.
Quelle:
Justina Godesberg
Kompetenzfeld Bildung, Zuwanderung und Innovation
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Stand:
Juli 2020