Einzelberatung zur Persönlichkeitsentwicklung: Qualifikation?
Frage
Ich möchte ein Gewerbe eröffnen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt der Einzelberatung zur Persönlichkeitsentwicklung. Mir wurde abgeraten diese ohne Vorqualifikation durchzuführen. Meine Frage hinsichtlich dessen ist es, welche Vorqualifikation oder Fachausbildungen ich brauche, um mein Gewerbe ordnungsgemäß anmelden zu können?
Antwort
Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. Abgesehen von einigen zulassungs- bzw. genehmigungspflichtigen Tätigkeiten oder Handwerksberufen können Sie jedes Gewerbe ausüben - entweder im Rahmen einer juristischen Person (z.B. UG oder GmbH) oder als Einzelunternehmen (gewerbetreibend oder freiberuflich).
Im Bereich Persönlichkeitsentwicklung (Coaching) tendieren die meisten zu einer freiberuflichen Tätigkeit; diese hängt allerdings von der Anerkennung Ihrer Vorqualifikation ab. Wenn keine ausreichende Vorqualifikation vorhanden ist, dann müssen Sie die Tätigkeit bei dem für Sie zuständigen Gemeindeamt als Gewerbe anmelden. Solange Sie eine klare Trennung zu genehmigungspflichtigen Heilberufen einhalten, benötigen Sie von Amts wegen keine weiteren Kenntnisse für die Ausübung Ihrer selbständigen Tätigkeit.
Aus der Sicht des Marktes (Ihrer Kundinnen und Kunden) wäre es allerdings durchaus ratsam, entsprechende Fachkenntnisse und Methodenkompetenzen zu haben. Denn nur dann werden Sie sich langfristig auf dem Markt durchsetzen.
Weitere Informationen
Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
Juli 2019
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