Antwort
In der Rentabilitätsprognose werden alle Angaben netto, also ohne Umsatzsteuer, eingestellt, da die Umsatzsteuer nur ein durchlaufender Posten ist und damit letztendlich den Gewinn nicht beeinflusst. Gewinnsteuern (Einkommensteuer, Soli, Gewerbesteuer) sind keine Betriebsausgaben und tauchen folglich in der Rentabilitätsprognose nicht auf.
Die Umsatzsteuer hat hingegen einen Einfluss auf die Liquidität (=prognostizierten Kontenstand), deswegen werden in der Liquiditätsprognose alle Angaben als Bruttoangaben gemacht. Sie müssen ebenfalls die Umsatzsteuervorauszahlungen in die Liquiditätsprognose aufnehmen, gleiches gilt für die Gewinnsteuern.
Rentabilitätsprognosen werden in der Regel von den Banken als Jahresprognosen für mindestens drei Jahre, Liquiditätsprognosen hingegen als Monatsprognosen verlangt. Für Ihren eigenen Gebrauch sollten Sie jedoch auch die Rentabilitätsprognose als Monatsprognose erstellen und nach dem Start des Unternehmens Monat für Monat die geschätzten Werte durch die tatsächlich erzielten Werte ersetzen.
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Unterschiede zwischen Rentabilitätsprognose (Gewinnprognose) und Liquiditätsprognose.
Gewinnprognose | Liquiditätsprognose |
Netto-Beträge
Soll-Status
Abschreibungen
Tilgung kein Kostenfaktor
Darlehen kein Betriebserlös
Einlage kein Betriebserlös
Entnahme kein Kostenfaktor | Brutto-Beträge
Zahlungseingang/-ausgang
Investitionssumme
Tilgung Zahlungszufluss
Darlehen Zahlungszufluss
Einlage Zahlungszufluss
Entnahme Zahlungsabfluss |
Gründungszuschuss kein
Betriebserlös
ESF-Mittel kein Betriebserlös | Gründungszuschuss Zahlungszufluss
ESF-Mittel Zahlungszufluss |
Einkommensteuer kein
Kostenfaktor | Einkommensteuer Zahlungsabfluss |
QuelleE: Wilfried Tönnis
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
März 2017
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