Antwort
Spezielle Informationen über Brautgeschäfte bzw. Brautmode bzw. über entsprechende Geschäftsmodelle für GründerInnen findet man im Internet leider nicht. Ich kann Ihnen nur raten sich den Markt genau anzusehen und mit klassischen Modeboutiquen zu vergleichen (siehe hierzu VR-Branchenbrief Nr. 6: Modeboutique).
Falls für Sie Franchise in Frage kommt, wären mögliche Franchisepartner denkbare „Lieferanten“ für detaillierte Informationen. Ob Sie Brautkleider verleihen, verkaufen wollen oder beides anbieten, ist eine strategische Entscheidung, die Sie treffen müssen. Hier gilt es den Markt genau zu analysieren: das Angebot (Preiskategorie Ihrer Produkte), Zielgruppen, Wettbewerber, Standort, Vertriebswege etc.
Die Berechnung der Marge erfolgt im Rahmen der Finanzplanung und hängt von vielen Faktoren wie z.B. Einkaufspreise, Gemeinkosten für z.B. Personal, Miete, Werbung etc. ab.
Grundsätzlich empfehle ich jedem Gründer / jeder Gründerin sich einen individuellen Businessplan zu erarbeiten, in dem alle Fragen, die Sie sich stellen, beantwortet werden. Hier kann man verschiedene Geschäftsmodelle (Verkauf, Verleih und/oder beides) betrachten und gegenseitig abwägen. Im Rahmen des Businessplanes sollten Sie auch eine Stärken-Schwächen-Analyse erarbeiten. Eine Schwäche in dieser speziellen Branche sind sicherlich saisonale Schwankungen, die aufgefangen werden müssen. Beraten Sie kostenlos oder möchten Sie für eine Fachberatung eine Gebühr verlangen? Verkaufen Sie Einzelstücke (Designerprodukte) oder Konvektionsware? Welche Serviceleistungen (Änderungsdienst) bieten Sie noch an? Verkaufen Sie nur Brautkleider oder Brautmode auch für den Bräutigam? Im Falle Sie entscheiden sich für den Verleih, welche besonderen Vertragsbedingungen sind notwendig? Diese und viele andere Punkte sollten Sie sich im Rahmen des Businessplanes erarbeiten.
Für die Finanzplanung ist wichtig, ob Sie über Eigenkapital verfügen oder Fremdkapital benötigen? Welche Investitionen erforderlich sind und mit welcher Betriebsmittelreserve Sie kalkulieren? Können Sie Fördermittel (im Sinne von nicht rückzahlbaren Zuschüssen) wie z.B. den Gründungszuschuss (für Gründer und Gründerinnen aus der Arbeitslosigkeit) beantragen?
Wenn Sie bei der Erarbeitung Ihres Businessplanes, bei den strategischen Entscheidungen und bei der Finanzplanung sowie bei der Finanzierung (z.B. Beantragung von Gründerdarlehen oder Gründungszuschuss) Unterstützung benötigen, dann können Sie in Bayern bei der IHK München das sog. Vorgründungscoaching beantragen und erhalten einen Zuschuss i.H.v. 70 Prozent der Beratungskosten. Das Vorgründungscoaching setzt voraus, dass Sie in den letzten zwölf Monaten noch nicht im Vollerwerb selbständig waren. Online finden Sie mehr Informationen zum Vorgründungscoaching.
Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
Januar 2019
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