Antwort
Basierend auf Ihren Angaben kann ich Ihr Beratungsangebot nur abschätzen. Ich nehme an, Sie bieten der Geschäftsführung/ dem Management von KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) Beratungsleistungen zum Thema Datenschutz an, ohne hier z.B. als Datenschutzbeauftragte im Unternehmen zu agieren. Sollte meine Einschätzung zutreffen, würde ich Ihre Tätigkeit dem Bereich Unternehmensberatung zuordnen. Die üblichen Stundensätze laut Bundesverband Deutscher Unternehmensberater liegen zwischen 55 - 435 Euro zzgl. USt (vgl. Honorare in der Unternehmensberatung 2013). Den wenigen vorliegenden Informationen nach würde ich Ihre Leistung zwischen 75 und 155 Euro /Stunde ansetzen (abhängig von Ihrem Know-how, Ihrer Zielgruppe, dem Auftragsumfang, etc.).
Wie Sie sehen, gibt es am Markt eine vergleichsweise große Spannbreite an Stundensätzen. Daher empfehle ich Ihnen in jedem Fall auch den für SIE notwendigen Stundensatz zu ermitteln (nachfolgend finden Sie ein vereinfachtes Verfahren ohne - durchaus empfehlenswerte - Trennung von Gemeinkosten und auftragsspezifischen Kosten).
Zunächst sollten Sie prüfen, wie viel Geld Sie monatlich für Lebenshaltung, Miete, Urlaub, Kleidung, Versicherungen, Altersvorsorge etc. benötigen (= notwendige Privatentnahmen).
Berechnen Sie dann Ihre fakturierbaren Stunden pro Jahr:
Arbeitstage pro Jahr
./. Urlaubstage
./. Feiertage
./. Krankheitstage
./. Fortbildungstage
= Anwesenheitstage pro Jahr
Arbeitsstunden pro Tag
x Korrektur in % (wie viel wird tatsächlich abrechenbar gearbeitet und ist nicht Verwaltung etc.)
= fakturierbare Arbeitsstunden pro Tag
Daraus können Sie nun die Arbeitsstunden pro Jahr errechnen, die Sie Ihrem Auftraggeber potenziell in Rechnung stellen können (= fakturierbare Arbeitsstunden).
Im Folgenden muss sichergestellt werden, dass Sie (a.) kostendeckend arbeiten, (b.) Ihre notwendigen Privatentnahmen erwirtschaften und (c.) einen Mehrwert aus Ihrer Unternehmung ziehen (z.B. aufgrund des Risikos, wirtschaftlichen Schwankungen, etc.).
a) Summieren Sie hierzu alle Betriebsausgaben, die Sie in einem Jahr erwarten (Kfz, Werbung, Buchhaltung, ggf. Personal, etc.). Die Summe der Betriebsausgaben dividiert durch die fakturierbaren Arbeitsstunden ergibt Ihren Mindeststundensatz, um keinen Verlust aus Ihrer Tätigkeit zu erwirtschaften.
b) Die Summe aller Betriebsausgaben und notwendiger Privatentnahmen zzgl. privater Steuern (hier empfehle ich Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten) ergibt Ihren Mindeststundensatz, um keinen Verlust zu erwirtschaften UND Ihre Lebenshaltung abzusichern.
c) Grundsätzlich ist dringend zu empfehlen auch eine entsprechende Rücklage/ einen Mehrgewinn zu berücksichtigen (Hinweis: Vergessen Sie auch hier die voraussichtliche Steuerbelastung nicht!).
Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
November 2018
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