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Gründungszuschuss: Businessplan erstellen?

Frage

Ich möchte den Gründungszuschuss über die Agentur für Arbeit beantragen. Ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern, für die ich Unterhalt und Kindergeld erhalte. Wie baue ich das in meinen Businessplan ein? Rechne ich nur meine Kosten in den Businessplan und separiere anteilig Miete und Essen für die Kinder sowie andere Kosten heraus? Und zeige auf, dass die Kosten für die Kinder durch Unterhalt und Kindergeld gedeckt sind?

Antwort

Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, benötigen Sie zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung u.a. eine umfassende Finanzplanung, die von einer „fachkundigen Stelle“ geprüft werden muss.

Fachkundige Stellen können dabei u.a. sein:

  • Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer
  • Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer
  • Berufsverbände und Kammern
  • Kreditinstitute und Gründerzenten

Die fachkundige Stelle prüft des Weiteren (bzw. u.a.) folgende Unterlagen (bzw. hilft Ihnen ggf. auch bei deren Erstellung), die im Rahmen der Antragsstellung bei der Agentur für Arbeit vorgelegt werden müssen:

  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
  • Lebenslauf sowie Unterlagen, aus denen die Befähigung und fachliche Eignung hervorgeht (z. B. Zeugnisse, Zertifikate, o.ä.)
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan für mindestens drei Jahre
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für mindestens drei Jahre auf Monatsbasis

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen einen detaillierten/umfassenden Businessplan inkl. Marketing etc. z.B. nach folgender Vorlage zu erstellen. Zwar benötigen Sie ggf. nicht jeden Teilabschnitt für den Antrag auf Gründungszuschuss, jedoch ist eine solche Planung auch für Sie persönliche ein wichtiges Fundament für eine gelungene Zukunft als Unternehmerin.

Auch Ihre privaten Finanzen sollten Sie in jedem Fall detailliert planen. Ob und inwieweit Sie diese Planung im Rahmen der Antragsstellung offenlegen müssen, ist eine Ermessensfrage des zuständigen Sachbearbeiters. Grundsätzlich fügen wir bei einer Antragsstellung die Position „Benötigte Privatentnahmen“ im Rahmen der Liquiditätsplanung/ Umsatz- und Rentabilitätsplanung mit auf. Fakt ist, der Plan muss klar aufzeigen, dass Sie den Gründungszuschuss benötigen (Ihr Unternehmen generiert zu Anfangs nicht ausreichend Gewinn für die soziale Absicherung, jedoch auch nicht so wenig Gewinn, dass die Tragfähigkeit des Vorhabens in Frage gestellt wird. Ihr Unternehmen sollte in jedem Fall nach spätestens 6-9 Monaten „in die grünen Zahlen kommen“, so dass Sie davon leben können.).

Als Beispiel möchte ich Ihnen folgende Berechnungsschritte (grober Überblick, ohne Gewähr) aufzeigen.

Für Sie und Arbeitsagentur wichtig:

Umsatzerlöse (Umsatzvorschau)
./. Betriebliche Kosten (Raumkosten, Personalkosten, etc.)
./. Abschreibungen
./. Zinsen (bei Darlehen)
./. (ggf. Gewerbesteuer)
= Betriebsergebnis (Rentabilitätsvorschau)

Für Sie wichtig/ kann ggf. auch vom Arbeitsagentur gefordert werden:

Betriebsergebnis
+ Abschreibungen
./. Einkommenssteuer
./. Darlehenstilgungen betrieblich (bei Darlehen)
= Freie Liquidität für Privatbereich

Freie Liquidität für Privatbereich
./. Benötigte Privatentnahmen (= Miete, Versicherungen, Altersvorsorge, Einkaufen… abzgl. Kindergeld, Unterhalt)
= Liquiditätsüberschuss / Liquiditätsunterdeckung

Bitte beachten Sie auch alle weiteren Kriterien für die Gewährung des Gründungszuschusses.

Wir empfehlen Ihnen, bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Hier erhalten Sie kompetente Unterstützung und können die Anforderung detailliert mit einer Sachbearbeiterin/ einem Sachbearbeiter abstimmen. Im Anschluss sollten Sie auch mit einer „fachkundigen Stelle“ Kontakt aufnehmen und dort Ihr Vorhaben besprechen.

Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
September 2018

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