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Nachhilfeschule: Preiskalkulation?

Frage

Ich bin hauptberuflich Monteur - nebenberuflich habe ich zudem seit 2017 eine Nachhilfeschule als Kleinunternehmer als Freiberufler eröffnet und danach ein Objekt mit drei Zimmern angemietet, um später andere Lehrkräfte zu beschäftigen. 2017 habe ich rote Zahlen geschrieben und zurzeit sieht es auch rot aus, da ich bisher nur alleine unterrichte (Mathe, Physik). Den Antrag auf USt.-Befreiung habe ich durchgelesen. Da ich hauptsächlich Studenten zu beschäftigen plane, wird dieser mit Sicherheit abgelehnt, da Dienste „höherer Art“ die 25% Regel erfordern. Ich habe noch kein Gewerbe angemeldet. Meine Frage: Wer kann mir konkret Tipps geben, um die Preise für die Kunden möglichst gering zu halten, also z.B. ohne USt./Gewerbesteuer, da die Kosten für die Schüler sonst schnell in den Himmel schießen und somit Eltern abschrecken. Muss ich zum Rechtsanwalt, Unternehmensberater oder Steuerberater oder zu allen? Können Sie mir sagen, an wen ich mich wenden soll, der fachkundig ist?

Antwort

Grundsätzlich raten wir Ihnen dringend dazu, dass Sie sich mit Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit (Art, Angebot, Umfang etc.) und den damit verbundenen Zahlen/Kosten fürwahr noch einmal intensiv und detailliert auseinandersetzen sollten!

Wenn Sie seit mehr als einem Jahr bereits „rote Zahlen“ schreiben - also Verluste erwirtschaften, dann sollten Sie sich über die grundsätzliche Rentabilität Ihrer Tätigkeiten Gedanken machen.

Besonders im Nachhilfebereich stehen Sie unter immensem Wettbewerbsdruck (die Konkurrenz ist groß und „schläft“ nicht!) - gerade wenn Sie sich noch keinen festen „Kundenstamm“ aufgebaut haben bzw. keinen speziellen Zugang zu potentiellen Nachhilfeschülern haben.

Um sich grob eine Übersicht über Ihre Kosten zu machen, sollten Sie diese zunächst einmal im Detail aufstellen und überlegen, welche Ausgaben sie senken oder sogar einsparen könnten.

Letztlich ist die Frage zu klären, wie viel Umsatz müssen Sie generieren, um alle Ihre Kosten zu decken!? Und daraus folgend - können Sie diesen Umsatz überhaupt erreichen!?

Eine Nachhilfe orientiert sich in der Regel an Lehrplänen, somit sind Sie u.E. zunächst einmal steuerlich freiberuflich tätig und müssen kein Gewerbe anmelden - sind aber dazu verpflichtet, sich als Freiberufler beim Finanzamt zu melden - und dies innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Ihre Einnahmen sind somit zu versteuern - sollten Sie dies noch nicht getan haben, raten wir Ihnen, dies umgehend nachzuholen.

Ebenso ist die Benachrichtigung Ihrer Krankenkasse zwingend erforderlich.
Zudem sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über Ihre zusätzliche Tätigkeit zu informieren - prüfen Sie hier auch etwaige entsprechende Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag.

Wir raten Ihnen dringend Rücksprache mit einem Steuerberater zu halten und sich hier im Detail beraten zu lassen! Gerade auch hinsichtlich den Kleinunternehmerregelungen.

Insbesondere bei einer nebenberuflichen Tätigkeit, sollten Sie die Möglichkeit in Betracht ziehen, die Nachhilfe in Ihren privaten Räumlichkeiten durchzuführen - so halten Sie die Kosten am geringsten. Die von Ihnen bereits angemieteten Räumlichkeiten verursachen u.E. nach zu hohe Kosten. Richten Sie sich zu Hause (wenn möglich!) ein eigenes Büro ein - dieses kann ein sichtbarer Ausdruck von Professionalität sein und dafür sorgen, dass Privates und Berufliches konsequent getrennt werden. Sprechen Sie auch hier bzgl. den steuerlichen Möglichkeiten und Regelungen mit Ihrem Steuerberater.

Ihre Preise sollten Sie daneben an die örtlichen und fachüblichen Tarife anpassen. Sind Sie zu günstig, wirken sie unprofessionell - sind Sie zu teuer, schauen sich die Kunden wahrscheinlich eher bei den Wettbewerben um.

Eine Idee könnte es sein, eine Art „Gruppenunterricht“ anzubieten - dies senkt die Preise für die „Kunden“ und kann als effektive Lernform dienen.

Eine andere Alternative wäre, dass Sie sich mit einem Nachhilfeinstitut (bzw. bereits im Markt etablierten Anbieter für Nachhilfeunterricht) in Verbindung setzen. Ggf. besteht hier die Möglichkeit entweder einer Art Kooperation bzw. direkt nebenberuflich für diesen Anbieter tätig zu werden.

Das könnte „unter dem Strich“ sogar für Sie sinnvoller sein und einen höheren Zusatzverdienst darstellen.

Auf jeden Fall empfehlen wir Ihnen mit einem Steuerberater zu sprechen! Hier müssten Sie die nötige Unterstützung bekommen, so dass - zu mindestens nicht in einem ersten Schritt- die Hinzunahme eines Rechtsanwaltes und/oder eines Unternehmensberaters nicht nötig ist.

Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
November 2018

Tipp der Redaktion:

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