Antwort
Im Rahmen des Businessplans geht es nicht in erster Linie darum, fest vorgegebene Punkte abzuarbeiten, sondern vielmehr um die detaillierte Beschäftigung und Prüfung aller Teilaspekte des geplanten Unternehmens. Es kann z.B. durchaus sein, dass sich Ideen zunächst sehr gut anhören, bei genauerem Hinschauen jedoch sehr große Risiken bergen. Der Mensch ist geneigt, seine Vorstellungen und Ideen vor allem zu bestätigen, d.h. nach Argumenten zu suchen, warum etwas geht. Viel wichtiger sind bei einem Geschäftsvorhaben jedoch die Argumente, warum etwas nicht geht. Erst wenn diese Frage geklärt ist und alle möglichen Gegenargumente entkräftet bzw. Lösungen gefunden wurden, würde ich Geld investieren.
Konkret bedeutet dies: Die inhaltlichen Vorgaben bilden ein grobes Gerüst, von dem aus Sie sich Gedanken machen müssen. Gehen Sie JEDES Detail Ihres geplanten Geschäfts durch, lassen Sie nichts außen vor und hinterlegen Sie alles mit Zahlen! Es werden sowieso noch sehr viele unvorhersehbare Probleme auf Sie zukommen, da sollten die Vorhersehbaren zumindest schon gelöst sein.
Zum Stichwort Lebensmittel und Onlinehandel fallen mir auf Anhieb folgende Punkte ein:
- Was ist mit dem Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen?
- Sehr hoher Wettbewerb. Was muss pro Verkauf in Werbung investiert werden?
- Ist der Rohertrag (Verkaufspreis abzgl. Einkaufspreis) ausreichend hoch, dass nach Abzug aller Kosten noch ein Gewinn verbleibt?
- Kalkulieren Sie alle Kosten im Detail und orientieren Sie sich dabei an gängigen Vorlagen.
- Ist die Nische wirklich eine Nische? Haben Sie hier ausreichend Recherche betrieben?
Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass man am Anfang am liebsten losrennen und sofort verkaufen möchte. Das führt aber im Normalfall zu hohen Kosten und Situationen, die man eigentlich vermeiden möchte.
Daher muss ich Ihnen dringend empfehlen, einen Business Plan und VOR ALLEM eine detaillierte Kalkulation anzufertigen, egal wie lange dies dauert.
Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Juli 2017
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