Frage
ich habe vor, mich im Einzelhandel selbstständig zu machen. Durch meine kaufmännische Ausbildung und Erfahrungen in vielen Themen-/Warengebieten bin ich jedoch noch unsicher, welche Waren ich genau anbiete. Die Entscheidung darüber möchte ich u.a. auch davon abhängig machen, welche Ware ich anbieten darf, was sie im Einkauf kostet und ob die Ware unbegrenzt verfügbar ist. Das heißt, ich suche den möglichst direktesten Weg zum Lieferanten. Das kann ich aber anscheinend nur, wenn ich bereits mein Gewerbe angemeldet habe und eine Ust.-ID vorweisen kann. Wenn ich mich als Einzelunternehmen anmelde, aber erst in einem Jahr an den Start gehe, mit welchen Kosten, außer denen der Anmeldung, muss ich rechnen? Ist es überhaupt erlaubt, ein Einzelunternehmen anzumelden, das ein Jahr ohne Umsatz bleibt?