Navigation

Freiberuflerin: zusätzlich Café eröffnen?

Frage

Ich arbeite freiberuflich als Künstlerin und Keramikerin. Nun habe ich die Möglichkeit, ein Ladenlokal zu mieten, in dem ich gerne zusammen mit einem/-r Geschäftspartner/-in oder einem/-r Geschäftsführer/-in eine Kunsthandlung mit Café eröffnen möchte. Meine Frage ist, wie und ob ich dies als Freiberuflerin tun kann. Kann ich zusätzlich ein gewerbliches Einzelunternehmen gründen bzw. welche anderen Möglichkeiten gibt es für mich als Freiberuflerin, wenn ich mit einem Geschäftspartner zusammenarbeiten möchte?

Antwort

Wird eine gewerbliche Tätigkeit (hier ein Ladenlokal) ungetrennt zusammen mit einer freiberuflichen Tätigkeit ausgeübt, infiziert die gewerbliche Tätigkeit die freiberufliche Tätigkeit und macht diese ebenfalls zu einer gewerblichen Tätigkeit. Man kann diesem nur entgegenwirken, wenn man beide Tätigkeiten räumlich und buchhalterisch strickt trennt.

Freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten können steuerlich nicht getrennt werden, wenn sich freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten gegenseitig bedingen. Entscheidend ist dabei, welche der Leistungen überwiegen und das Unternehmen prägen. Um hier eine steuersichere Ausgestaltung vorzunehmen, sollten Sie Ihre Pläne genauer mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater besprechen.

Quelle:
Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln

Stand:
Mai 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben