Frage
Ich habe bereits ein Gewerbe angemeldet (Online-Shop Geschenkartikel, Kleinunternehmerregelung). Steuerlich betrachtet sind das Einnahmen aus Gewerbebetrieb? Nun möchte ich auch Texte für Websites verfassen (Einkünfte ca. 150 Euro/Monat). Gilt dies als freiberufliche Tätigkeit und muss vom Gewerbe getrennt werden - also auch zwei EÜR? Und die freiberufliche Tätigkeit extra nochmal beim Finanzamt anmelden? Dürfte ich Rechnungen der freiberuflichen Tätigkeit mit dem Briefkopf des Gewerbes stellen? Könnten die Rechnungsnummern fortlaufend geführt werden, unabhängig davon, ob die Einnahmen gewerblich oder freiberuflich sind?