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Betreuungsleistungen über Pflegekassen abrechnen?

Frage

Ich arbeite seit vier Jahren selbständig im Bereich Betreuungsdienst (kein Pflegedienst). Ein „niedrigschwelliges“ Betreuungsangebot ist mein Angebot und ich möchte zukünftig nach § 45b SGB II mit der Kasse abrechnen. Welche Qualifikationen muss ich haben? Ich bin staatliche anerkannte Hauswirtschafterin, staatlich anerkannte Haus- und Familienpflegerin und staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin. Ich verfüge über 20 Jahre Berufserfahrung im Bereich Seniorenheim, Behinderten-Werkstatt, Behinderten-Wohnheim und in der häuslichen Krankenpflege. Seit nun mehr vier Jahren arbeite ich selbständig mit Gewerbe als Seniorenbegleiterin und Seniorenreisebegleiterin. Alle meine Klienten zahlen bisher komplett privat. Welche Voraussetzungen gelten für mich, um eine Zulassung bei den Pflegekassen zu erhalten oder erfülle ich schon alle Kriterien?

Antwort

Die Anerkennungsvoraussetzungen finden Sie auf der Webseite des Innenministeriums des Landes NRW.

Die Bezirksregierung Düsseldorf bietet eine Liste der Ansprechpartner für NRW an.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2019

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