Frage
Ich möchte mich durch eine Weiterbildung als Seniorenassistentin nach dem Plöner Modell in meiner Region selbständig machen. Können Menschen im stationären Bereich mit Pflegegrad 1 und höher über die Pflegekasse eine Seniorenassistentin beanspruchen oder müssen sie die Leistungen immer als Privatperson erbringen und können diese anschließend bei der Pflegekasse einreichen? Was kann ich als Seniorenassistentin für eine Stunde verlangen? Lohnt sich der Start in die Selbständigkeit? Da ich auch den Abschluss als examinierte Pflegekraft habe, könnte ich auch Pflegeleistungen anbieten. Wie funktioniert das? Kann man Betreuung und Pflege kombinieren?