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Seniorenassistentin: Leistungen über Pflegekasse abrechnen?

Frage

Ich möchte mich durch eine Weiterbildung als Seniorenassistentin nach dem Plöner Modell in meiner Region selbständig machen. Können Menschen im stationären Bereich mit Pflegegrad 1 und höher über die Pflegekasse eine Seniorenassistentin beanspruchen oder müssen sie die Leistungen immer als Privatperson erbringen und können diese anschließend bei der Pflegekasse einreichen? Was kann ich als Seniorenassistentin für eine Stunde verlangen? Lohnt sich der Start in die Selbständigkeit? Da ich auch den Abschluss als examinierte Pflegekraft habe, könnte ich auch Pflegeleistungen anbieten. Wie funktioniert das? Kann man Betreuung und Pflege kombinieren?

Antwort

„Können Menschen im stationären Bereich mit Pflegegrad 1 und höher über die Pflegekasse eine Seniorenassistentin beanspruchen oder müssen sie die Leistungen immer als Privatperson erbringen und können diese anschließend bei der Pflegekasse einreichen?“
Ab Pflegegrad 2 übernehmen die Pflegekassen im Rahmen der Verhinderungspflege in Kombination mit der Kurzzeitpflege bis zu einem Betrag von höchstens 2.418 Euro im Jahr die Kosten für eine Betreuung in Ihrer häuslichen Umgebung.

Siehe Webseite zur SeniorenAssistenz – Punkt 2 sowie zur SeniorenAssistenz – Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

„Was kann ich als Seniorenassistentin für eine Stunde verlangen? Lohnt sich der Start in die Selbständigkeit?“
Die Antworten auf Ihre Fragen, sowie viele weitere wertvolle Hinweise finden Sie in den Informationen der Verbraucherzentrale Berlin.

„Da ich auch den Abschluss als examinierte Pflegekraft habe, könnte ich auch Pflegeleistungen anbieten. Wie funktioniert das? Kann man Betreuung und Pflege kombinieren?“
Ja, das können Sie.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Februar 2020

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