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Mobiles Kosmetikstudio: Reisegewerbe anmelden?

Frage

Ich möchte ein mobiles Kosmetikstudio mit medizinischer Fußpflege gründen. Reicht es, wenn ich das Gewerbe normal anmelde oder muss man dies als Reisegewerbe anmelden? Im Internet findet man sehr viele Aussagen darüber.

Antwort

Der § 55 der Gewerbeordnung regelt das Reisegewerbe bzw. wann eine Reisegewerbekarte beantragt werden muss. Nachfolgend stelle ich Ihnen den Gesetzestext zur Verfügung.

§ 55 Reisegewerbekarte
(1) Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 4 Absatz 3) oder ohne eine solche zu haben
1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
(2) Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
(3) Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Ich empfehle Ihnen zur abschließenden Klärung ein Gespräch mit Ihrem zuständigen Gewerbeamt.

Quelle:
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60

Stand:
Mai 2022

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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