Navigation

Selbst genähte Kleidung online verkaufen: Tätigkeitsbeschreibung für Gewerbeanmeldung?

Frage

Ich möchte mich mit dem Verkauf von selbst genähter Kinderkleidung selbständig machen. Ich fertige nach Vorlage an. Gerne würde ich auch einen Online-Shop später mal in meine Website integrieren. Was gebe ich bei Beschreibung der Tätigkeit am besten an? Reicht es aus, wenn ich „Nähen nach Schnittmuster“ angebe? Da ich keine Kleidung auf Maß speziell anfertige, ist es kein Handwerk und somit muss ich nicht in die Handwerkskammer eintreten, sagte mir diese. Soll ich als Nebengewerbe mit Kleinunternehmer-Regelung starten?

Antwort

Welche Bezeichnung Sie für Ihre Tätigkeit bei der Gewerbeanmeldung angeben sollten, besprechen Sie bitte mit dem zuständigen Gewerbeamt. In der Regel wird bei der Gewerbeanmeldung keine Unterscheidung zwischen Neben- und Hauptgewerbe vorgenommen. Möchten Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, ist hierfür der Umsatz im Kalenderjahr ausschlaggebend. Der Freibetrag liegt bei 22.000 Euro im Kalenderjahr. Sie erhalten von Ihrem Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Mit dem Ausfüllen dieses Fragebogens müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten.
Benötigen Sie weitere Entscheidungshilfe, ob Sie sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden sollten, wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60

Stand:
Oktober 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben