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Mobile Cocktailbar betreiben

Frage

In Zukunft würde ich gerne an einigen Wochenenden Cocktails verkaufen. Gerne später auch mit eigenem Anhänger. Ich dachte hierbei an Hochzeiten aber auch an Straßenfeste. Ich bräuchte hierzu einige Information, was ich bezüglich der Anmeldung und der nötigen Erlaubnisscheine benötige und welche Vorgaben ein entsprechender Cocktailbaranhänger in punkto Hygiene und TÜV Vorgaben erfüllen muss.

Antwort

Eine selbständige Tätigkeit erfordert – und dazu gehört auch das gewerbemäßige Ausschenken von Cocktails auf Straßenfesten oder privaten Feiern wie Hochzeiten – die Anmeldung eines Gewerbes beim für sie zuständigen Ordnungsamt. Ebenfalls ist ein Antrag auf Bewirtung im Freien zu stellen, wofür auch das Ordnungsamt zuständig ist. Wenn der Ausschank von Cocktails an verschiedenen Orten stattfinden soll, benötigen sie darüber hinaus auch eine Reisegewerbekarte (auch diese beantragen sie beim zuständigen Ordnungsamt). Manche Gemeinden haben hier schon die Möglichkeit geschaffen, Anmeldungen und Anträge digital vorzunehmen.
Für das Anmelden eines Gewerbes können außerdem eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig sein. Damit will der Gesetzgeber sichergehen, dass es sich bei ihnen um eine zuverlässige Person ohne Steuerschulden handelt, die bisher nicht negativ in Erscheinung trat. Hierfür müssen sie sich an das Finanzamt sowie an das Bundesamt für Justiz wenden. In manchen Fällen kann ihnen hier aber auch das Ordnungsamt weiterhelfen.

Darüber hinaus benötigen sie eine Ausschankgenehmigung um im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit Cocktails zu verkaufen. Die Ausschankgenehmigung wird auch Gaststättenerlaubnis oder Schankerlaubnis bezeichnet und ist in den Paragraphen 2 und 12 des Gaststättengesetzes geregelt.
Es handelt sich dabei um die formale Erlaubnis durch das zuständig Ordnungsamt, an einem öffentlichen Ort alkoholische Getränke auszugeben. Grundsätzlich muss das jeweils zuständige Ordnungsamt eine einmalige Genehmigung erteilen, sobald Sie an einem öffentlichen Ort vorübergehend alkoholische Getränke anbieten, die zum Verzehr vor Ort bestimmt sind. Dies ist der Fall, wenn Sie auf Straßenfesten Cocktails ausschenken. Sollten Sie also an verschiedenen öffentlichen Orten tätig werden (Cocktails ausschenken), müssen sie beachten ob evtl. verschiedene Ordnungsämter für den jeweiligen Ort zuständig sind. In diesem Fall benötigen sie für jede Gemeinde eine eigene einmalige Genehmigung.
Anders sieht dies aus, wenn Sie auf privaten Feiern (wie in ihrem Fall Hochzeiten), Cocktails ausschenken wollen. Hier ist keine einmalige Gestattung des Ordnungsamtes erforderlich.

Um eine Ausschankgenehmigung zu erhalten, wenden sie sich an das Ordnungsamt der Gemeinde, in der die jeweilige Veranstaltung stattfindet. Dafür sollten sie mindestens drei Wochen oder mehr zeitlichen Vorlauf einplanen. In der Regel dauert es mindestens 14 Tage, bis ihnen die Genehmigung schriftlich vorliegt. In einigen Gemeinden kann der Antrag formlos gestellt werden, in anderen muss ein Formular ausgefüllt werden.

Zudem ist zu beachten, dass sie von Gastgeberin und vom Gastgeber als Gaststätte betrachtet werden, wenn sie mit einem Cocktailbaranhänger Alkohol ausschenken. Daher benötigen sie in diesem Fall zudem einen Gaststätten-Unterrichtungsnachweis. Diesen erhalten sie bei der IHK. Sollten sie eine gastronomische, lebensmitteltechnische oder wissenschaftliche Ausbildung durchlaufen haben, können sie sich evtl. von dieser Pflicht befreien lassen.

Zu guter Letzt benötigen sie vom Ordnungsamt noch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, um mit ihrem Coacktailbaranhänger loszulegen. Was genau sich dahinter verbirgt, erfahren sie auf der Seite des Umweltbundesamtes (www.umweltbundesamt.de).

In Bezug auf das Thema Hygiene ist folgendes zu beachten: zum Schutz der Verbraucher unterliegt der Umgang mit Lebensmittel in Deutschland klaren Regeln. Natürlich gibt es daher auch Vorschriften für die Hygiene beim Ausschank von Cocktails. Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der Hygienevorschriften. Drei verschiedene Dinge sind dabei zu beachten: 1) Gesundheitszeugnis & Hygienebelehrung, 2) Lebensmittelhygiene-Schulung nach EU Verordnung (EG) & 3) Belehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Lassen sie sich vom zuständigen Gesundheitsamt beraten, welche der Vorschriften für sie zum Start relevant werden.

In Bezug auf die auf die entsprechenden Vorgaben für ihren Cocktailbaranhänger seitens des zuständigen TÜV, wenden sie sich direkt an diese Stelle und lassen sich dazu beraten.

Quelle:
Dr. Angelika Eichenlaub
Beratung, Coaching, Training

Stand:
Dezember 2023

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