Frage
Ich stelle selbst Schmuck aus Stoffknöpfen und Glassteinen her (Modeschmuck) und möchte diesen auf Märkten und im Internet verkaufen (evtl. Schmuckabende). Daher habe ich ein Gewerbe angemeldet. Nun habe ich Post von der Handwerkskammer bekommen. Auf die telefonische Nachfrage habe ich die Information erhalten, dass ich mich bei der Handwerkskammer anmelden muss und wegen Neugründung im ersten Jahr die Anmeldegebühr von 90 Euro, dafür keine Beitragsgebühren, im zweiten und dritten Jahr die Hälfte der Beiträge anfallen, ab dem vierten Jahr dann der volle Beitrag von ca. 190 Euro.
Auf der Existenzgründerseite habe ich jedoch folgende Infos gefunden: Laut der Anlage B1 zur Handwerkordnung gehört "Gold- und Silberschmiede" zu den zulassungsfreien Handwerken. Laut dem Anmeldeformular der Handwerkskammer bin ich diesem Branchenbereich zugeordnet. Gehöre ich somit zu den zulassungsfreien Handwerken und muss kein Mitglied werden?
Auf der Seite "Handwerkskammer" habe ich noch folgenden Vermerk gefunden: "Gewerbetreibende (natürliche Personen), die nach § 1 Abs. 2 der Handwerksordnung im Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernbare Tätigkeiten ausüben, gehören entweder der IHK oder der Handwerkskammer an. Sie sind, unabhängig davon, welcher Kammer sie angehören, vom Beitrag vollständig freigestellt, wenn ihr Gewerbeertrag nicht über 5.200 Euro im Jahr liegt." Meine Tätigkeit ist in drei Monaten erlernbar und ich komme nicht über den Betrag von 5.200 Euro im Jahr. Nun habe ich die Frage, ob ich beitragsbefreit bin und ob ich überhaupt Mitglied der Handwerkskammer werden muss. Mein Ertrag ist sehr niedrig und die Anmelde- und Beitragskosten somit eine große Belastung.