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Handgenähte Kinderkleidung verkaufen: HWK-Beitrag?

Frage

Ich möchte gerne ein Kleingewerbe anmelden und handgemachte Kinderkleidung und Accessoires verkaufen. Jetzt höre ich viel von teuren Beiträgen der HWk. Ich würde max. 5 - 8 Stunden in der Woche das Gewerbe ausführen. Sind die Beiträge eventuell vermeidbar?

Antwort

Die Herstellung von Accessoires unterliegt in den meisten Fällen nicht den Regelungen der HwO (Handwerksordnung) und muss somit auch nicht bei der Handwerkskammer registriert werden. Ebenso können Sie bei der Herstellung von Kinderkleidung davon ausgehen, dass hierfür keine Registrierung bei der Handwerkskammer notwendig sein wird. Ich empfehle Ihnen dennoch, sich vorab mit der für Ihren Ort zuständigen Handwerkskammer in Verbindung zu setzen und den Sachverhalt zumindest in einem kurzen persönlichen Gespräch zu klären. Die für Ihren Ort zuständige Handwerkskammer können Sie online ermitteln.

Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Düsseldorf

Stand:
Juni 2019

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