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Dachdecker: Voraussetzung für Selbständigkeit?

Frage

Ich arbeite nun seit sieben Jahren als Dachdecker (ohne Gesellenbrief). Ich würde mich gerne selbständig machen und für Dachdeckermeister als Hilfsarbeiter bzw. als Subunternehmer arbeiten. Ist das ohne Meisterbrief erlaubt, wenn ich eben nur Hilfsarbeiten durchführe?

Antwort

Eine Selbstständigkeit im Dachdecker-Handwerk setzt grundsätzlich die abgeschlossene Meisterprüfung oder einen entsprechenden gleichwertigen Abschluss voraus. Alternativ kann ein sog. fachlich-technischer Leiter (Betriebsleiter) eingestellt werden. Ohne Qualifikationsnachweis wird eine Selbstständigkeit nicht realisierbar sein.

Ich rate Ihnen, sich mit der für Ihren Ort zuständigen Handwerkskammer in Verbindung zu setzen. Vielleicht erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine sog. Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO.

Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
Handwerkskammer Düsseldorf

Stand:
August 2020

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