Elektroinstallateur mit Gesellenbrief: Betrieb gründen?
Frage
Ich bin 50 Jahre alt und war schon immer GKV versichert. Von Beruf gelernter Elektroinstallateur mit Gesellenbrief. Ich arbeite seit 30 Jahren allerdings als Betriebselektriker in der Industrie, habe viele internen Qualifizierungen jedoch ohne offizielle Abschlüsse. Keinen Meister- oder Technikerabschluss – nur den Gesellenbrief. Ich bin sehr erfahren und möchte mich daher selbständig machen (als Einmannbetrieb, eventuell auch meine Arbeitskraft verleihen wie z.B. Leihfirmen). Welche Möglichkeiten habe ich als Elektriker-Geselle (bezüglich z.B. Meisterzwang usw.)? Meine finanziellen Ziele sind nicht sehr hochgesteckt, würde auch gerne weiter in der GKV versichert bleiben. Haben Sie Infomaterial und Empfehlungen usw.?
Antwort
Wenn Sie sich im Elektrotechniker-Handwerk selbstständig machen möchten, ist grundsätzlich die abgeschlossene Meisterprüfung oder ein gleichwertiger Abschluss vorzuweisen. In Ihrem Fall schlage ich daher vor, dass Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer bezüglich der Erteilung einer Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO (Handwerksordnung) oder einer Ausübungsberechtigung gem. § 7b HwO erkundigen. Beide Qualifikationen haben die gleiche Wirkung wie eine abgeschlossene Meisterprüfung. In beiden Fällen müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die Sie am besten in einem persönlichen Gespräch abfragen. Sollten Sie eine Ausnahmebewilligung oder eine Ausübungsberechtigung zugesprochen bekommen, ist die Selbstständigkeit im Elektrotechniker-Handwerk möglich. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer.
Sie geben außerdem an, dass Sie evtl. lediglich Ihre Arbeitskraft als Selbstständiger zur Verfügung stellen möchten. Bitte beachten Sie, dass es sich in einem solchen Fall ggf. um eine Scheinselbstständigkeit handeln könnte. Ich rate Ihnen dringend, vorab das Gespräch mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu suchen.
Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer Düsseldorf
Stand:
Februar 2020
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