Zusammenbau von Tischen und Regalen: welches Handwerk?
Frage
Ich möchte mich auf diesem Weg erkundigen, inwieweit Vorkenntnisse für folgendes „Handwerk“ vorhanden sein müssen: Herstellung bzw. Zusammenbau von Tischen und Regalen aus Metall (selbst geschweißt) und Holzböden, aus gebrauchten Gerüstholz bzw. vorgesägten Holzbohlen. Ab wann zählen solche Stücke als Kunst bzw. Einzelstücke und gibt es dort auch wieder gesonderte Regelungen? Gestern haben wir noch einen Bericht über einen Trödler gesehen, der Lampen umrüstet bzw. aus diversen Dingen herstellt. Muss man dafür besondere Vorkenntnisse haben, da es sich hierbei um den Umgang mit Strom handelt?
Antwort
Die von Ihnen beschriebene Tätigkeit könnte dem Tischler-, Metallbauer- oder Elektrotechniker-Handwerk zugeordnet werden. In diesem Fall müssten Sie eine abgeschlossene Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk vorweisen.
Da man pauschal allerdings keine eindeutige Aussage treffen kann, rate ich Ihnen dringend, den Kontakt mit der zuständigen Handwerkskammer zu suchen. Die für Ihren Ort zuständige Handwerkskammer können Sie unter www.handwerkskammer.de ermitteln. Beschreiben Sie für die Handwerkskammer die von Ihnen gewünschte Tätigkeit so genau wie möglich. Insbesondere die Arbeitsschritte bzw. die Art und Weise der Bearbeitung der einzelnen Stücke können bei der Beurteilung, ob eine handwerkliche Tätigkeit vorliegt, helfen.
Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW
bei der Handwerkskammer Düsseldorf
Stand:
März 2020
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