Nebenberuflich Lederartikel herstellen: Kunsthandwerk?
Frage
Ich bin hauptberuflich als Angestellter tätig und betreibe als Hobby die Herstellung von Lederartikeln (Messerscheiden, Gürtel, Werkzeugrollen usw.) in individueller Einzelanfertigung. Da ich diese nun nicht nur im Familien- oder Freundeskreis vertreiben möchte, überlege ich ein Nebengewerbe anzumelden. Fällt diese Tätigkeit unter das Kunsthandwerk? Brauche ich eine Mitgliedschaft in der Handwerkskammer? Der erwartete Umsatz wird bei weitem nicht die zulässigen 17.500 Euro erreichen.
Antwort
Ihre beschriebene Tätigkeit könnte dem Sattler- und Feintäschner-Handwerk zugeordnet werden. In diesem Fall müssten Sie sich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen, um die Selbständigkeit ausüben zu dürfen. Dabei kommt es nicht darauf an, in welchem Umfang Sie Ihre Arbeiten anbieten, d.h. dass neben- wie auch hauptberufliche Selbständigkeiten erfasst werden. Ich rate Ihnen, den Sachverhalt persönlich mit Ihrer Handwerkskammer zu klären. Die für Sie zuständige Handwerkskammer können Sie unter www.handwerkskammer.de ermitteln.
Eine Einordnung Ihrer Selbstständigkeit in den freiberuflich-künstlerischen Bereich halte ich für schwierig. Sie sollten hierzu ggf. einen Steuerberater konsultieren.
Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
www.hwk-duesseldorf.de
November 2019
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