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Wimpern- und Augenbrauentönung: welche Branche?

Frage

Wenn es um Wimpern- und Augenbrauentönung selbständig als Gewerbe geht - um welche Branche geht es eigentlich und ist diese Tätigkeit zulassungspflichtig?

Antwort

Die von Ihnen beschriebene Tätigkeit wird grundsätzlich dem sog. Kosmetiker-Gewerbe zugeordnet. Dabei handelt es sich um ein handwerksähnliches Gewerbe. Eine Qualifikation wie z.B. eine abgeschlossene Meisterprüfung ist hier nicht erforderlich.

Sie müssten die Tätigkeit bei der zuständigen Handwerkskammer registrieren. Nach der Anmeldung bei der Handwerkskammer können Sie das Gewerbe bei der Stadt anmelden.

Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
Handwerkskammer-Düsseldorf

Stand:
August 2020

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