Antwort
Zunächst sollten Sie sich an Ihr örtliches Jugendamt/Landratsamt wenden, um regionale und einheitliche Voraussetzungen für eine selbständige Kinderbetreuung in Erfahrung zu bringen. Hier können Fragen zur Qualifikation, Schulungsmaßnahmen, Bedarf und Voraussetzungen, Vorgaben für geeignete Räumlichkeiten usw. geklärt werden. Je nach Qualifikation müssen ggf. zusätzlich Schulungen/Kurse und Prüfungen absolviert werden, um als geeignet zu gelten. Weitere Fragen können Sie auch über den zuständigen Landesverband und Institutionen für Kindertagespflege klären:
http://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de/ (www) und
http://www.familienratgeber-nrw.de/ (www) oder
http://www.mfkjks.nrw.de/kinder-und-jugend/kinder-in-nrw/kindertagespflege.html (www) oder
http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/kindertagespflege/infosfrtagesplfegepersonen/infosfreltern_5.jsp (www)
Welche Preise und Betreuungszeiten für die Kinderbetreuung vor Ort möglich sind, erfahren Sie aus dem Bekanntenkreis, aus vergleichbaren Einrichtungen und dem Jugendamt. Sie können auch bei Firmen in der Nähe nachfragen, ob Bedarf besteht für eine Kinderbetreuung für Angestellte. Firmen zahlen oftmals die Kosten für Kinderbetreuung für Ihre Mitarbeiter oder geben Zuschüsse. Denken Sie aber immer daran, dass die selbständige Kinderbetreuung neben allen Kosten Ihnen ein angemessenes Einkommen bringt.
Je nachdem, ob die Tätigkeit nebenberuflich oder hauptberuflich ausgeübt wird, sollten Sie sich genau über Ihre Veränderungen und Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung / Rentenversicherung / freiwillige Arbeitslosenversicherung / steuerliche Besonderheiten und rechtliche Abklärungen bei Fachleuten erkundigen. Sie sollten die Kosten für behördliche Anmeldungen /Auflagen, ein evtl. Gesundheitszeugnis und die Kosten für eine Absicherung für Unfälle und Betriebshaftpflicht in Erfahrung bringen. Allgemeine Informationen zur Gründung erhalten Sie kostenfrei bei Gründerberatern der Industrie- und Handwerkskammern (IHK) vor Ort. Erkundigen Sie sich vorab telefonisch über geeignete Ansprechpartner und vereinbaren Sie einen kostenfreien Beratungstermin. Für das Beratungsgespräch sollten Sie auf alle Fälle einen Fragenkatalog erstellen. Sie können sich auch an die Agentur für Arbeit wenden, um Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung in Erfahrung zu bringen z. B. Gründerzuschuss aus Arbeitslosigkeit. Dort können Sie sich auch erkundigen, wie sich eine selbständige Tätigkeit auf eine spätere Arbeitslosigkeit auswirkt. Es ist auch wichtig einen Beratungstermin beim Rentenberater vor Ort (Stadtverwaltung/Landratsamt fragen) wahrzunehmen. Klären Sie bei einer Selbständigkeit die Veränderungen in der aktuellen Rentenversicherung, für künftige Ansprüche oder Veränderungen bei einer späteren Erwerbsunfähigkeit und Auswirkungen auf die Altersrente und den Krankenversicherungsstatus im Rentenalter.
Grundsätzlich sollten Sie sich über das Thema Gründung vorab umfangreich informierten. Auch wenn Sie keine Kredite oder eine Finanzierung benötigen, erstellen Sie ein Gründerkonzept (Businessplan) für Ihr Vorhaben, dies kann auch vorteilhaft sein, bei der Suche nach einer Gründungspartnerin. Nutzen Sie die Zeit und besuchen Sie in größeren Städten eine Gründermesse, hier lernen Sie Ansprechpartner persönlich kennen und können kostenfrei Vorträge besuchen. Regional gibt es in Ihrer Nähe vielleicht Gründer- und Jungunternehmernetzwerke, die sich in regelmäßigen Abständen treffen, Besucher sind dort immer willkommen.
Die BMWi-Broschüren verschaffen einen ersten Überblick zu Themen/ Fragen und weiteren Hilfestellungen bei einer Existenzgründung. Alles Gute für eine spannende Zukunft.
Quelle:
Gabriele Michel
Unternehmensberatung
für bga bundesweite gründerinnenagentur (bga)
Dezember 2014
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