Antwort
Bei der Eröffnung eines Ladengeschäftes mit Lebensmittelverkauf sollten Sie folgendes beachten:
Vorschriften: Inverkehrbringen von Lebensmitteln
Wer Lebensmittel herstellen und/oder in Verkehr bringen möchte, muss eine Reihe von Vorschriften einhalten. Gerade Existenzgründer in diesem Bereich, sollten sich vor Aufnahme des Gewerbes umfassend informieren.
Die gesetzgeberischen Kernstücke für den Umgang mit Lebensmitteln sind das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die Verordnung (EG)Nr. 178/2002 (EU-Basis-Verordnung). Beide bilden den Rahmen für produktübergreifende Regeln ebenso wie für produktspezifische Anforderungen.
Daneben ist für das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln immer auch das Hygienerecht und die Lebensmittelkennzeichnung zu beachten.
Im Merkblatt, das Ihnen die IHK zur Verfügung stellt, finden Sie weitere Informationen zu den wichtigsten Vorschriften sowie zu den Melde-, Registrierungs- und Schulungspflichten.
Sollten Sie sachkundige Hilfe benötigen, so können Sie sich an einen Lebensmittelsachverständigen wenden.
Quelle:
Petra Steinbach
bundesweite gründerinnenagentur (bga)
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