Antwort
Wenn Sie neben Ihrer schulischen Ausbildung einer selbständigen Tätigkeit nachgehen möchten, ist dies - unabhängig vom jeweiligen Verdienst - möglich.
Sie sollten jedoch zunächst prüfen, ob es in Bezug auf Ihre Ausbildung Regelungen über Nebenbeschäftigungen gibt. Mitunter ist vertraglich geregelt, dass entgeltliche selbständige Nebentätigkeiten und Nebentätigkeiten in einem anderen Arbeitsverhältnis dem Arbeitgeber (bzw. der Schule) anzuzeigen sind und der vorherigen Zustimmung bedürfen. Diese Genehmigung ist zu erteilen, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen.
Weiterhin kann es für Ihren Sozialversicherungsstatus relevant sein, dass Sie eine Selbständigkeit neben Ihrer Ausbildung ausüben. Entsprechende Fragen hierzu können Sie mit Ihrer Krankenkasse klären. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, das Bürgertelefon zur Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit zu kontaktieren: 030 340 60 66 01.
Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Tel.: 030 221 911 003
November 2020
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