Frage
Mein Mann und ich haben im April 2019 unser Unternehmen XY UG (haftungsbeschränkt) gegründet. Wir haben ein Ladengeschäft angemietet, in dem wir die Bilder meines Mannes, Künstlerbedarf und Wolle verkaufen. Zudem bieten wir Malkurse und Spray Art Kurse für Jugendliche und Erwachsene an. Außerdem führen wir Kindergeburtstage zum Thema Malen durch.
Nun möchte mein Mann zu unserem bisherigen Portofolio noch das Tätowieren anbieten. Man hat uns gesagt, wir müssten zur Änderung unseres Unternehmensumfangs das Baurechtsamt einschalten. Stimmt das? Ich bin davon ausgegangen, dass es reicht, beim Gewerbeamt eine Erweiterung des Unternehmensumfangs einzureichen.