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Nebenberufliche Fotografin: bei Handwerkskammer melden?

Frage

Meine Frau hat ein Kleinunternehmen ohne Umsatzsteuerausweisung als Fotografin beantragt. Die Handwerkskammer schreibt jetzt, dass sie sich in das Register zulassungsfreie Handwerke / Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eintragen soll. Sie betreibt die Firma alleine und ohne Angestellte - einfach als Einzelperson. Dies alles will sie nebenberuflich durchführen. Meine Frage: Muss sie sich in das Register eintragen, obwohl sie das vorerst nicht möchte?

Antwort

Das Fotografen-Handwerk gehört zu den sog. zulassungsfreien Handwerken. Jeder, der sich in einem entsprechenden Handwerk selbstständig macht, ist dazu verpflichtet, sich bei der zuständigen Handwerkskammer eintragen zu lassen. Dabei kommt es nicht auf den Umfang der Tätigkeit (Neben- oder Hauptberuf) bzw. auf die Anzahl der Mitarbeiter an. Die Pflicht zur Registrierung entsteht durch die angebotene Tätigkeit.

Daher rate ich Ihnen, Rücksprache mit der Handwerkskammer zu halten bzgl. der Kosten für die Eintragung und für den Jahresbeitrag.

Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer Düsseldorf

Stand:
August 2020

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