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Herstellung und Vertrieb von Energie-Essenzen: Welche Voraussetzungen beachten?

Frage

Ich möchte Energie-Essenzen herstellen und vertreiben und bin auf der Suche nach den Auflagen oder gesetzlichen Regularien, die zu beachten sind. Die Essenzen sind Schwingungsträger von Symbolen, Blüten, Farben etc. Sie unterstützen die Selbstheilungskräfte des Körpers und das körperliche, geistige und seelische Wohlbefinden.

Rein wissenschaftlich betrachtet bestehen sie lediglich aus gefiltertem Wasser und Alkohol zur Konservierung. Welche Vorschriften sind zu beachten? Es handelt sich ja nicht um Lebensmittel, nicht um Arzneimittel und auch nicht um Kosmetik, da sie tröpfchenweise eingenommen werden. Greifen dann die Auflagen bei der Herstellung von Getränken oder noch etwas anderes? Mir erscheint es etwas wie eine Grauzone.

Antwort

Liebe Fragestellerin, lieber Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Meines Erachtens ist die von Ihnen angestrebte Tätigkeit den freien Gewerben zuzuordnen. Hierzu zählen zum Beispiel die nachfolgenden Tätigkeiten: Ärzte, Zahn- und Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Heilpraktiker, Journalisten und Bildberichtersteller. Zur Validierung schlage ich vor, die lokale Handwerkskammer, alternativ Wirtschaftsförderung zu kontaktieren.

Die rechtliche Grundlage bildet die Gewerbeordnung §34C hierzu. Das Berufsbild, welches die Grundlage Ihrer selbständigen Tätigkeit abbildet, entspricht meines Erachtens nach dem der Humanenergetikerin. Welche Voraussetzung Sie hierzu erfüllen müssen, sollten Sie weiter recherchieren bzw. bei Ihrer Handwerkskammer in Erfahrung bringen. Grundsätzlich werden Sie ein Gewerbe anmelden müssen und dies kann als Einzelunternehmen, in einer Personen- und oder Kapitalgesellschaft geführt werden.

Quelle: Sven Neumann
Diplom-Kaufmann

März 2022

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